Ausgangslage:
Bisher keine/nur vereinzelt Lohnzusatzbausteine in Anwendung.
Der Sachbezug (§ 8 II S. 11 EStG) in Höhe von max. 50€ monatlich pro Mitarbeiter ist ungenutzt.
Die 50€ sind eine ideale Gehaltserhöhung mit „Happiness – Faktor“!
Warum Gesundheitsbenefits?
Ich will meine Arbeitgebermarke stärken
Meine zusätzliche Investition stecke ich sinnvollerweise in die Gesundheit meiner Mitarbeiter
Meine Mitarbeiter freuen sich, weil Gesundheit betrifft jeden und jeder will dafür etwas tun.
Idealer Ablaufplan:
- Fragebogen, um die bestehenden Interessen und Bedürfnisse kennenzulernen
-> Es bedarf eines umfassenden Angebots; reines „Firmen-Fitness“ wird nicht ausreichen - Absprache mit dem Lohnbüro/Steuerkanzlei, dass die Einführung des Sachbezugs für die Mitarbeiter ansteht
- Erweiterung der Arbeitsverträge um diese Form des Zusatzlohns
- Absprache mit dem HAPPYOU – Team für die ideale Einführung
- Onboarding – Webinar mit allen HAPPYOUsern
Weiterführende Links
Abgrenzung Sach- zu Geldleistung (BMF-Schreiben v. 15.03.2022)
Richtige Zuordnung von Sachbezügen zum Arbeitslohn (Haufe)